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   FG Düsseldorf, 20.04.2011 - 4 K 3932/10 VSt   

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https://dejure.org/2011,22479
FG Düsseldorf, 20.04.2011 - 4 K 3932/10 VSt (https://dejure.org/2011,22479)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2011 - 4 K 3932/10 VSt (https://dejure.org/2011,22479)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2011 - 4 K 3932/10 VSt (https://dejure.org/2011,22479)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 5/10

    Verbrauchsteuerrecht: Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des Produzierenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.04.2011 - 4 K 3932/10
    Zudem werde auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 08.07.2010, 4 K 5/10 verwiesen.

    Sowohl das Gummi als auch die Chemikalien können erneut für die Herstellung z.B. von Reifen oder Chemieerzeugnissen verwandt werden (s. FG Hamburg Urteil v. 08.07.2010, 4 K 5/10, juris).

  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.04.2011 - 4 K 3932/10
    Dabei durfte er auch für die Bestimmung der Wirtschaftszweige auf statistische Vorschriften zurückgreifen, für die er aus Gründen der Normenklarheit eine statische Verweisung wählen konnte (BFH Urteil v. 24.08.2004, VII R 23/03, BFHE 207, 88).
  • BFH, 21.04.2009 - VII R 24/07

    Keine Stromsteuerermäßigung für Gastransport in Rohrfernleitungen - Keine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.04.2011 - 4 K 3932/10
    Aus Gründen der Gesetzmäßigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist das Ermessen des Beklagtes in der Weise eingeschränkt, dass grundsätzlich nur ein Widerruf der Steuervergünstigung in Betracht kommt (s. Senatsurteil vom 30.05.2007, 4 K 2342/05 VSt, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 21.04.2009, VII R 24/07, BFHE 225, 464).
  • FG Düsseldorf, 30.05.2007 - 4 K 2342/05

    Berechtigung eines Gas transportierenden Unternehmens zur Entnahme von Strom zum

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.04.2011 - 4 K 3932/10
    Aus Gründen der Gesetzmäßigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist das Ermessen des Beklagtes in der Weise eingeschränkt, dass grundsätzlich nur ein Widerruf der Steuervergünstigung in Betracht kommt (s. Senatsurteil vom 30.05.2007, 4 K 2342/05 VSt, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 21.04.2009, VII R 24/07, BFHE 225, 464).
  • FG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 K 2894/09

    Stromsteuerbegünstigung - Unterscheidung zwischen Recycling und Großhandel mit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.04.2011 - 4 K 3932/10
    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob die Pelletierung einen stoffspezifischen mechanischen Verarbeitungsprozess darstellt, der in dem vom Senat mit Urteil vom 05.05.2010, 4 K 2894/09 VSt entschiedenen Fall fehlte, der eine frühere Konzerngesellschaft des Konzerns betraf, dem auch die Klägerin angehörte.
  • FG Hamburg, 20.11.2018 - 4 K 168/16

    Stromsteuer: Nachversteuerung bei erlaubniswidriger Verwendung begünstigt

    Gemäß den Urteilen des FG Hamburg vom 8. Juli 2010 (4 K 5/10) und des FG Düsseldorf vom 20. November 2011 (4 K 3932/10 VSt) sei die Herstellung von Ersatzbrennstoffen kein Recycling gemäß Abschnitt D Nr. 37.20 der WZ 2003, sondern Abfallbeseitigung gemäß Abschnitt O Nr. 90.02.

    Energieträger, die benötigt werden, um die für den Verarbeitungsprozess erforderliche Energie zu gewinnen, werden nicht in einem Verarbeitungsprozess verwandt (BFH, Urteil vom 16. April 2013, VII R 25/11, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. April 2011, 4 K 3932/10 VSt, juris; FG Hamburg, Urteil vom 8. Juli 2010, 4 K 5/10, juris).

    Die Einordnung der Herstellung von Ersatzbrennstoffen in die Klasse 3720 durch die Klägerin war nach dem insoweit nicht auslegungsfähigen Wortlaut der WZ 2003 objektiv unrichtig (siehe oben 1.a.cc.; vgl. BFH, Urteil vom 16. April 2013, VII R 25/11, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. April 2011, 4 K 3932/10 VSt, juris; FG Hamburg, Urteil vom 8. Juli 2010, 4 K 5/10, juris).

    Die stromsteuerliche Zuordnung folgte aus den Regelungen der WZ 2003, die insoweit eindeutig sind und von den genannten Urteilen (BFH, Urteil vom 16. April 2013, VII R 25/11, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. April 2011, 4 K 3932/10 VSt, juris; FG Hamburg, Urteil vom 8. Juli 2010, 4 K 5/10, juris) nur ausgelegt wurden.

  • BFH, 14.11.2013 - VII B 170/13

    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Trockenstabilat

    Hierin liege auch der Unterschied zu den Entscheidungen des FG Düsseldorf vom 20. April 2011  4 K 3932/10 VSt (juris) und des FG Hamburg vom 8. Juli 2010  4 K 5/10 (juris).
  • FG München, 28.07.2011 - 14 K 1335/10

    Stromsteuerermäßigung für kommunale Entsorgungsbetriebe

    Daraus folgt, dass der Gesetzgeber des StromStG in der Bestimmung der betrieblichen Verwendungen jedenfalls insoweit frei war, sie auf bestimmte Wirtschaftszweige zu begrenzen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20. April 2011 - 4 K 3932/10 VSt, ZfZ 2011, Beilage 3 S. 46).
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